WIR 65 - April 2021
RMC Mittelbaden e.V. Nr. 65 von Martin Lenz ezüglich der Verwendung des Aufklebers „Angel-Morts“ mit einem dargestellten Wohnmobil habe ich am 7. März per E-Mail folgende Anfrage an den ADAC gestellt: Sehr geehrte Damen und Herren, in Frankreich sind doch seit 01. Januar 2021 die Tote-Winkel Aufkleber (ANGLES MORTS) für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Pflicht. In der französischen Verordnung gibt es 2 Bildbeispiele. Einmal einen LKW und dann noch das Bild von einem Bus. Weitere Bilder sind nicht vorgesehen. Nun hat ein findiger Grafiker aus dem Bus ein Wohnmobil gemacht und schon findet man entgegen der französischen Verordnung im Internet die Aufkleber auch mit einem Wohnmobil. Können sie mir bitte mitteilen, ob diese Aufkleber tatsächlich auch zulässig sind? Ich möchte nicht etwas an meinem Wohnmobil anbringen, das in Frankreich nicht anerkannt wird und ich dadurch eventuell eine Strafe zu zahlen hätte. Vielen Dank für ihre Information - - - - - - Sehr geehrter Herr Lenz, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde mir zur weiteren Bearbeitung übergeben. Zwar ist Ihren Ausführungen nicht zu entnehmen, wo Sie den Toter-Winkel-Aufkleber mit Wohnmobilsymbol konkret gefunden haben, nach unseren Informationen gibt es jedoch inzwischen einige Online-Händler, die eine Version der französischen Toter-Winkel- Kennzeichnung mit Wohnmobilsymbol anbieten. Diese Aufkleber entsprechen jedoch nicht den gesetzlichen Vorgaben. Nach den gesetzlichen französischen Vorschriften (Erlass v. 5. Januar 2021, vgl. https://www.legifrance.gouv.fr/download/pdf?id=kczik5bFuvNIfdl9Ocrz87zpZd6I8n7FDiJ 95W09ZL4=) gibt es lediglich die beiden nachfolgend dargestellten Versionen der Toter- Winkel-Kennzeichnung, nämlich mit LKW-Symbol oder Bus-Symbol. Eine offizielle Version mit Wohnmobilsymbol gibt es nicht. B LKW ✓ - Bus ✓ - Wohnmobil ✓ 18
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