WIR 65 - April 2021
RMC Mittelbaden e.V. Nr. 65 von Wolfgang Karius, Martin Lenz und Tom Milkowsky Dieselskandal m 26. Februar 2021 hat ein Gericht erstmals ein Urteil in Sachen Fiat gesprochen. Das Landgericht Freiburg wies die Klage eines Kunden ab (Az. 14 O 333/20). Der Kläger habe nicht substantiiert darlegen können, dass ihm gegen den Fahrzeughersteller ein Schadensersatzanspruch zusteht. Der Vortrag des Klägers, wonach die im Motor des Klägerfahrzeugs verbaute Abschalteinrichtung einen Mangel im Sinne des Hauptuntersuchungsrechts darstellen würden und die Erteilung der TÜV-Plakette versagt werden könne, sei unsubstantiiert und unschlüssig. „Der Motorenhersteller eines mit einer italienischen Typengenehmigung in den Verkehr gebrachten Fahrzeugs haftet gegenüber dem Erwerber des Fahrzeugs in Deutschland nicht aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB“, so die Freiburger Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung ist beim Oberlandesgericht in Karlsruhe einzureichen. Quelle: ADAC Das gesamte Urteil und die Begründung liegt dem RMC M vor und kann bei den nächsten Ausfahrten gerne eingesehen werden. * * * * * A Allerlei zum Schluss 49 Frohe Ostern wünscht Euch die WIR - Redaktion
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