WIR 66 - August 2021
RMC Mittelbaden e.V. Nr. 66 gefunden von Wolfgang Karius Autor. Rüdiger Knie (19.05.2021) Anwohner lehnt Umzug von Wohnmobilstellplatz ab tellplätze für Wohnmobilisten sind in touristisch ausgerichteten Gemein- den gefragt. In Oppenau stößt der geplante Umzug auf Kritik bei Anwoh- nern. Der Umzug der Wohnmobilisten vom Wagner-Maier-Parkplatz Richtung Günter-Bimmerle-Halle stößt bei An- wohnern in Oppenau auf Kritik. Die können ihre Einwendungen im Bebau- ungsplanverfahren vorbringen. Der geplante Wohnmobilstellplatz unterhalb der Ansetze in Oppenau sorgte am Montag- abend im Gemeinderat für die Anfrage eines Bürgers aus dem dortigen Wohngebiet. Zum einen ging es dem Anwohner um aktuelle Informationen zur Planung. Parallel äußerte er Kritik: „Ihr wolltet so einen Platz auch nicht vor Eurer Haustür haben.“ Deshalb wollte er wissen, wo man „Einspruch einlegen“ könne, ob die Standortfrage schon endgültig geklärt sei und ob es Alternativvorschläge gebe. Rückblickend erinnerte er daran, die Anwohner hätten 2016 und 2019 diesbezüglich jeweils ein Schreiben an die Verwaltung geschickt und keine Antwort erhalten. Letzteres wollte Bürgermeister Uwe Gaiser nicht so stehenlassen. 2016 sei er noch nicht zuständig gewesen für das Projekt, aber 2019 habe er sich mit den Anwohnern wegen des Stellplatzes zusammengesetzt. „Das gehört auch zur Wahrheit dazu.“ Jeder Anwohner könne während des bevorstehenden Bebauungsplanverfahrens Einwendungen und Anregungen vorbringen. Um das Verfahren überhaupt eröffnen zu können, habe man zunächst ein Lärmschutzgutachten erstellen müssen. Aus diesem hatte Gaiser bereits in der Aprilsitzung zitiert. Für zwei noch unbebaute Baugrundstük- ke, die der Stadt gehören, sei eine erhöhte Lärmbelastung in der Nacht festgestellt wor- den, die von dem Stellplatz ausgehen könne. Gaiser rechnet damit, dass noch vor der Sommerpause eine Lösung gefunden wird. Der Gutachter habe auch untersucht, wie Lärm von außen auf die Stellplatznutzer einwirke. Der Bürgermeister schlug vor, das geplante Projekt bei einer Anwohnerinformation vorzustellen. Dabei wolle er erklären, wo und wie man auf die Anwohner Rücksicht nehmen könne. Er stellte aber klar, dass ein Gemeinderatsbeschluss vorliege, das Grundstück „touristisch zu nutzen“. Dafür sei ein Grundstück von der Stadt gekauft worden. Im Flächennutzungsplan sei die Stellplatzfläche ebenfalls für die touristische Nutzung vorgesehen. Um so ein Projekt realisieren zu können, müsse es in den entsprechenden Plänen aufgeführt sein. Deshalb biete sich auch kein Alternativstandort an, weil der Flächennutzungsplan kein weiteres Grundstück für die gewünschte Nutzung vorsehe. S Neuer Stellplatz Oppenau 14
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