WIR 67 - Dezember 2021

RMC Mittelbaden e.V. Nr. 67 von Wolfgang Kiebel ilder aus der Luft sind heute nicht mehr unerreichbar. Mit ein wenig Equipment ist es jedem möglich, den mangelnden Haarschopf auch von oben zu fotografieren. Was dafür erforderlich ist, soll der nachfolgende Bericht aufzeigen. Nachdem ich mich in Dietingen als angehender UAS-Pilot (Unmanded Aircraft System) geoutet hatte und dabei feststellen konnte, dass die Aufnahmen auf allgemein großes Interesse stießen, mag vielleicht der Eine oder Andere ebenfalls mit dem Gedanken spielen, sich so einen fliegenden Fotoapparat anzuschaffen. Ob sich das rentiert, muss jeder selbst entscheiden – faszinierend sind die Bilder allemal und wecken stets große Aufmerksamkeit und Interesse. Mir ging es dabei ähnlich, doch der Gedanke an tolle Luftaufnahmen unseres Wohnmobils, wie es durch Fjorde und Wälder fährt oder an einsamen Stränden steht, ließen mich nicht los. Zu oft sieht man im Fernsehen solche Bilder und ist jedes Mal begeistert, wenn man auf einen Blick die gesamte Umgebung wahrnimmt. Die Anschaffung einer Drohne ist dabei das geringste Problem. Die von mir verwendete Drohne ist eine DJI Air 2 mit einer fest montierten 4-K Video Kamera und bietet Einzelbilder bis zu 48 Megapixeln. Ein 3-Achsen-Gimbal sorgt für gleichmäßige Flugaufnahmen ohne wackeln und verkanten. Die maximale Flugzeit liegt bei 30 Minuten je Akkuladung. Der günstigste Preis ist derzeit mit knapp 600.- € angegeben. Hinzu kommen jedoch schnell noch Ausgaben für Zubehör und Sonstiges. Da das MTOM (Maximum Take-Off Mass = Abfluggewicht) bei 560 g liegt, benötigt man einen Nachweis über den Abschluss eines Online-Lehrgangs für UAS der Klasse A1/A3. Diesen muss man bei dem LBA (Luftfahrt Bundes Amt) beantragen und eine ca. 3-stündige Ausbildung mit zahlreichen Fragebögen absolvieren. Werden mindestens 75% dieser Fragen richtig beantwortet, kann man sich zu der Prüfung anmelden. Hier warten dann 40 neue Fragen auf den Prüfling, die innerhalb von 30 Minuten fehlerfrei beantwortet werden müssen. Danach erhält man online den erwünschten Nachweis in Form einer pdf-Datei, die ausgedruckt oder per App mitgeführt werden muss. Ferner ist der Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung nachzuweisen und die verwendete Drohne ist beim LBA anzumelden. Danach darf man dann endlich fliegen. Billiger und einfacher sind sogenannte Spielzeugdrohnen mit einem Abfluggewicht bis 250 g. Auch damit sind Foto- und Videoaufnahmen möglich – jedoch nicht in der o. g. Qualität aber durchaus akzeptabel. Dafür spart man sich Anmeldung, Ausbildung und die Prüfung. B Luftbilder mit der Drohne 10

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