RMC Mittelbaden e.V. Nr. 67 Meine Erfahrungen mit der Drohnenfliegerei sind noch sehr rudimentär und deshalb ist es sinnvoll, wenn man sich vor einem Start der Drohne ein wenig zurücknimmt und eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten durchgeht. Vor allem, da man ja nicht täglich mit einem Fluggerät umgeht, ist mangelnde Routine oft ein Grund für Fehler. Ganz wichtig sind deshalb ein paar Regeln, die man als Pilot lernen muss und die auch abgefragt werden. So darf man z. B. nur mit direktem Sichtkontakt zur Drohne fliegen. Menschenansammlungen sind grundsätzlich tabu und dürfen nicht überflogen werden und die Flughöhe ist auf 120 m AGL (Above Ground Level = Flughöhe über Grund) begrenzt. Die DJI Air 2 kann durchaus höher und natürlich auch weiter fliegen. Bis zu 5000 m sind hier angegeben. Doch nur am Meer bestehen dafür die Voraussetzungen. Die Signalübermittlung der Fernsteuerung wird ja durch Gebäude, Bäume oder Berge gestört und daher bleibt das Theorie. Die Flughöhe endet dagegen schon viel früher, da hier die Temperatur eine große Rolle spielt. Die Rotoren können vereisen, der Akku kann ausfallen. All das erwähnte ist jedoch nach den Regeln der Luftfahrt ohnehin verboten. Und was Verbote betrifft, so gibt es eine Reihe von Einschränkungen, die das Fliegen mit einer Drohne reglementieren. Grundsätzlich verboten ist z, B. das Fliegen in der Nähe von Flughäfen und Flugplätzen. Auch in Naturschutzgebieten geht das nur mit einer Ausnahmegenehmigung der örtlichen Behörden. Und natürlich verbietet sich das Fliegen mit einer Drohne schon von alleine, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt oder Polizei und Rettungskräfte bei ihren Einsetzen gefilmt oder fotografiert würden. Auch der Pilot muss Regeln beachten. So ist das Fliegen unter Alkoholeinfluss*) wie beim Autofahren verboten. Und Stress, Müdigkeit und Emotionen gilt es zu vermeiden. Weiter spielt die Technik eine große Rolle. Die Drohne bewegt sich dreidimensional im Raum und reagiert auf jeden Steuerbefehl unmittelbar. Hinzu kommen Automatismen, die bestimmte Flugmanöver einleiten und vom Piloten ausgelöst werden können. Darüber hinaus können auch Flugbewegungen von der Drohne alleine durchgeführt werden. Dazu gehört z. B. die automatische Rückkehr, wenn die Akkuladung 50% erreicht hat, oder spezielle Ausweichmanöver bei erkannten Hindernissen. Hoffentlich habe ich jetzt mit diesen Ausführungen nicht allzu viele Interessenten abgeschreckt. Das ist nicht meine Absicht – aber dieses Thema wäre nicht sinnvoll beschrieben, wenn man nur die schönen Ergebnisse eines Drohnenfluges zeigt und die Hintergründe nicht erwähnt. Zu einer Entscheidung gehört beides. *) Bei einem Glas Cola (oder Wasser) beantworte ich gerne weitere Fragen. 11
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