WIR 70 - Dezember2022

RMC Mittelbaden e.V. Nr. 70 von Achim Klein ür den Fall der Fälle ist es sehr hilfreich, wenn man ein ausgedrucktes Formular des "Europäischen Unfallberichts" dabei hat – wenn man ihn nie braucht, umso besser. Leider hatten wir am 11. September dieses Jahres auf der Fahrt nach Istrien einen Anlass, diesen Bericht zu verwenden und waren sehr froh, dass wir ein Exemplar im Wohnmobil mitgeführt hatten. Eine Mobilvetta-Fahrerin unterschätzte beim Ausparken den ausschwenkenden Hinterachsüberhang und beschädigte unseren rechten Spiegel. Auch in so einem vermeintlich nicht gravierenden Fall (Schaden dennoch ca. 3000.- €) ist es sehr hilfreich, in einem europaweit einheitlichen Formular alle für die Versicherung wichtigen Daten und den Ablauf des Unfalls festzuhalten. Dabei füllt jeder Unfallbeteiligte "seinen Teil" des Formulars aus (Fahrzeug A oder Fahrzeug B), macht dabei Angaben zur Person, zum Fahrzeug sowie zur Versicherung und beschreibt möglichst exakt, was passiert ist. Trotz der Skizze im Unfallbericht sind noch Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an den Fahrzeugen sinnvoll. Wichtig ist, dass der Unfallbericht von allen Unfallbeteiligten ausgefüllt, auch mit Datum und Unterschrift versehen wird und jeder ein Exemplar erhält (Foto vom ausgefüllten und unterschriebenen Formular). So kann man dann unmittelbar der Versicherung des Unfallverursachers den Schaden mit Bildern per Mail übermitteln. Im Internet gibt es verschiedene Seiten, wo man ein Exemplar als pdf-file herunterladen und anschließend ausdrucken kann. Ich persönlich finde die Version der Allianz sehr vorteilhaft, da sie zweisprachig ist (deutsch und englisch), siehe https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/europaeischer-unfallbericht/ . Darüber hinaus ist es ratsam, zwei Unfallberichte mitzuführen, falls es mehr als einen Unfallgegner gibt. Bleibt die Hoffnung, diese niemals anwenden zu müssen. F Europäischer Unfallbericht 18

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