RMC Mittelbaden e.V. Nr. 70 gefunden von Wolfgang Karius (Mit Genehmigung der ARZ Herr Rüdiger Keller) Der Gemeinderat Oppenau hat die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Auf einer Sonderfläche in der Nähe des Freibades sollen 17 Wohnmobile Platz finden. er Gemeinderat der Stadt Oppenau hat die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnmobilstellplatz“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst nach Angaben von Planerin Lioba Fischer rund 0,54 Hektar, grenzt im Westen an die Erschließungsstraße „Im Birket“ und im Süden an landwirtschaftliche Flächen und einen Wirtschaftsweg. Im Norden und Osten wird das Gebiet durch die Maisach begrenzt. 0,21 Hektar sind Sondergebiet, der Rest Grünflächen. Der Standort erscheine im Hinblick auf das nahegelegene Freibad geeignet. Außerdem grenze er im Süden an einen Wanderweg und sei fußläufig entlang des Lierbachs an Stadtgarten und Kernstadt angebunden. Standortalternativen in der Kernstadt seien nicht vorhanden. „Nördlich der Zufahrt im westlichen Bereich ist der Kassenautomat sowie die Versorgungsstation vorgesehen“, erklärte Fischer. Infotafel und E-Ladestation sowie Spiel- und Freizeitbereiche seien ebenfalls zulässig. Insgesamt könnten 17 Stellplätze geschaffen werden. Entlang der Maisach wird ein fünf Meter breiter Gewässerrandstreifen ausgewiesen. Beeinträchtigungen für ein am Bach liegendes Biotop seien nicht zu befürchten. In die Überflutungsflächen werde ebenfalls nicht eingegriffen. „Eine HQextrem-Überflutungsfläche betrifft den nördlichen Teil des Wohnmobilstellplatzes“, stellte die Planerin fest. Die Anlage des Platzes sei dort aber möglich. Der Ausgleich für naturschutzrechtliche Eingriffe könne zum Teil am Standort erfolgen. Der Rest werde noch festgelegt. Da sich in der unmittelbaren Nachbarschaft des Wohnmobilstellplatzes schutzbedürftige Wohngebäude errichtet werden können, gab es eine schalltechnische Untersuchung. Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass die Anforderungen tagsüber eingehalten werden. Probleme bestünden nachts, aber nur für die Teilfläche eines Bauplatzes im Gebiet „Farn II“ (siehe Stichwort). Die Berechnungen basierten auf der Voraussetzung, dass zwischen 22 und 6 Uhr keine Wohnmobile ein- und ausfahren dürfen. Bürgermeister Uwe Gaiser ergänzte, man plane den Einbau einer Schranke, um dies kontrollieren zu können. Zusätzlich könne damit die Abrechnung der Stellplatzgebühren geregelt werden. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass im Laufe des Verfahrens Anlieger ihre rechtlichen Möglichkeiten gegen das Projekt ausschöpfen könnten. Für Wohnmobilisten, die mit ihrem Fahrzeug nach 22 Uhr vom Abendessen zurückkehrten, sei keine Zufahrt mehr möglich, gab Timo Frischmuth (CDU) zu bedenken. Lioba Fischer wies darauf hin, dass Touristen oft Zweiräder dabei hätten oder problemlos laufen könnten. In der Innenstadt sei es ohnehin schwer, ein Wohnmobil abzustellen. D Wohnmobilstellplatz geplant 38
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