RMC Mittelbaden e.V. Nr. 74 WIR gefunden von Wolfgang Karius Fahrradtransport am Wohnmobil in Italien er mit dem Wohnmobil, Fahrrad-Heckträger und herausragender Ladung unterwegs ist, muss in Italien eine neue Gesetzeslage im Hinblick auf Warntafeln beachten. Das betrifft besonders auch den Transport von Skiern. Rot-weiße Warntafeln waren bis August 2023 bei Heckträgern, etwa zum Fahrrad- und E-Bike-Transport Pflicht. Seit einer Gesetzesänderung konnten Wohnmobil-Reisende darauf verzichten, wenn der Heckträger ein Wiederholungskennzeichen (gleiches Kennzeichen wie das Fahrzeug) und über eine eigene Beleuchtung verfügte. Dagegen sind Hersteller gerichtlich vorgegangen, wodurch aktuell (Stand Februar 2024) wieder die alte Gesetzgebung vorübergehend gilt. Zwei Warntafeln, wenn Ladung zu breit Diese sieht vor, dass in Italien an der überstehenden Ladung – und damit auch am Heckträger – eine Warntafel angebracht werden muss. Nimmt die Ladung die gesamte Breite des Fahrzeugs ein, müssen sogar zwei Warntafeln rechts und links am seitlichen Ende zum Einsatz kommen. So muss die Warntafel in Italien am Heckträger des Wohnmobils aussehen: • Material Metallblech • Mindestens 50 × 50 Zentimeter • Rot-weiß schraffiert mit fünf roten Streifen Eine Missachtung der Kennzeichnungspflicht kostet 80 Euro. Erst im Sommer 2024 ist mit einer weiteren gerichtlichen Entscheidung zu rechnen. Achtung bei Überbreite beim Fahrrad-Transport Der ADAC weist zudem darauf hin, dass beim Fahrrad-Transport noch ein deutlich höheres Bußgeld in Italien droht. Die Straßenverkehrsordnung sieht nämlich vor, dass Ladung zwar bis zu 30 Zentimeter in der Breite (ohne Spiegel) über die Schlussleuchten des Fahrzeugs hinausragen darf – jedoch nur, wenn es sich nicht um schwer erkennbare Ladung handelt. Nach einer neuen Interpretation des italienischen Gesetzgebers, so der ADAC, sind Fahrräder schwer erkennbar. Entsprechend dürfen sie daher am Heckträger nicht breiter als das Auto selbst sein. Das beträfe oft kleinere Pkw, so der Autoclub. Die Verfolgung ist indes in Italien nicht einheitlich, ein Verstoß kann bis zu 345 Euro kosten. Der ADAC rät, mit überstehenden Fahrrädern nicht nach Italien zu reisen. Fazit Die Gesetzgebung für den Rad-, aber auch den Ski-Transport auf Heckträgern in Italien hat sich geändert. Autofahrer müssen nun wieder eine rot-weiße Warntafel anbringen, wenn der Träger in der Länge übersteht. Bei voller Breite sind sogar zwei Tafeln nötig. Eine Missachtung kostet 80 Euro. Bei Überbreite droht in Italien ein Bußgeld bis zu 345 Euro. Der ADAC rät, mit überstehenden Fahrrädern nicht nach Italien zu reisen. W Bis zu 345 Euro Bußgeld drohen ! 13
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