WIR 74 - April 2024

RMC Mittelbaden e.V. Nr. 74 WIR gefunden von Wolfgang Karius In Frankreich gibt es ein neues Verkehrsschild: die weiße Raute auf blauem Grund. Nicht einmal auf Französisch wird erklärt, wofür das Symbol überhaupt stehen soll. ichts ist ärgerlicher, als nach einem entspannenden Sommerurlaub einen teuren Strafzettel (135,-€) im Briefkasten zu finden. Deswegen sollten Autofahrer immer im Vorhinein die aktuell geltenden Verkehrsregeln im Zielland recherchieren. Damit ersparen sie sich Stress und Strafen. Denn oft sind in anderen Ländern auch andere Verkehrsregeln zu beachten. Aktuell hat Frankreich eine neue Verkehrsregel und damit auch ein neues Verkehrszeichen eingeführt. Das neue Verkehrsschild ist blau und zeigt eine weiße Raute. Was es bedeutet, möchten wir hier erklären. In Lyon, Grenoble und Straßburg ist das neue Schild bereits im Einsatz. Nun soll es im gesamten Land aufgestellt werden. Es weist auf eine separate Fahrspur hin, die für bestimmte Verkehrsteilnehmer reserviert ist. Dazu zählen zum Beispiel Fahrgemeinschaften, Busse und Elektroautos. Genau gesagt ist die markierte Fahrspur bzw. Fahrspuren befahrbar für • Fahrzeuge mit mindestens zwei Insassen (auch Motorräder mit einem Beifahrer) • Fahrzeuge mit einem Zero-Emission-Sticker (z. B. Elektroautos) • Taxis (auch ohne Insassen) • Busse oder andere öffentliche Verkehrsmittel Im Allgemeinen handelt es sich um die linke Spur auf Autobahnen, um Störungen zu vermeiden, die durch Ausfahrten und Überholvorgänge verursacht werden könnten. In einigen Fällen ist die Spur nur zu bestimmten Tageszeiten reserviert. Dies wird entweder durch das Leuchten des Schildes oder durch ein Zusatzschild mit dem Zeitfenster angezeigt, in welchem die Regel zu beachten ist. Auf längere Sicht könnte es auch Spuren geben, die exklusiv von Fahrgemeinschaften genutzt werden dürfen. Das Ziel der neuen Regelung besteht darin, die Umweltbelastung zu mindern. Das soll erreicht werden, indem die Zahl der Fahrzeuge auf der Straße durch vermehrte Fahrgemeinschaften reduziert wird. Verstöße gegen diese Regelung können mit Geldstrafen in Höhe von 135 Euro geahndet werden. Diese zahlen Fahrer, welche die Spur nutzen, ohne in die zugehörige Kategorie zu passen. Die Erkennung der Regelverstöße erfolgt entweder durch Polizeikontrollen oder spezielle Radargeräte. Diese Radarkameras sind in Städten wie Lyon und Grenoble bereits eingeführt worden, um die Insassen in einem Fahrzeug erkennen zu können. Bisher befanden sie sich in einer Testphase, weshalb noch keine Geldstrafen verhängt wurden. In Lyon ist die Testphase jedoch abgeschlossen, wodurch Fahrer nun bei Verstößen gegen die Fahrgemeinschafts-Regeln durch die Kamera mit Geldbußen rechnen müssen. Die neue Regelung ist übrigens nicht der einzige Vorstoß Frankreichs, seine Bürger zur Bildung von Fahrgemeinschaften zu bewegen. Denn wer dort gemeinsam fährt, bekommt sogar eine Prämie. N Blaue Raute auf der Autobahn? 40

RkJQdWJsaXNoZXIy NTkxNDc=