RMC Mittelbaden e.V. Nr. 74 WIR gefunden von Wolfgang Karius (ADAC-Internet) aser und Raserinnen in Österreich müssen mit harten Strafen und hohen Bußgeldern rechnen. Bei extremen Verstößen gegen Tempolimits kann jetzt auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden. • Seit 1. März 2024 können Raser in Extremfällen ihr Auto verlieren • Bußgelder werden angehoben auf bis zu 7500 Euro • Auch ausländische Reisende betroffen In Österreich gelten seit 1. März 2024 noch schärfere Regeln für Autofahrende, die Tempolimits ignorieren. Bei sehr hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen dürfen die Behörden das Auto beschlagnahmen und sogar enteignen. Nur wenige Tage nach der Neuregelung wurden wegen deutlicher Verstöße in Wien, Tirol und Kärnten Fahrzeuge konfisziert. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts kann das Auto beschlagnahmt und auch versteigert werden. Hat der Fahrer oder die Fahrerin eine einschlägige Vorstrafe, beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahmung und Enteignung schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich. Ist der Fahrende nicht Eigentümer des Fahrzeugs (z.B. bei Leasing- oder Mietfahrzeugen), kann das Fahrzeug an Ort und Stelle vorläufig für maximal 14 Tage beschlagnahmt werden, aber nicht versteigert werden. Stattdessen erhält dieser ein lebenslanges Lenkverbot für das betroffene Fahrzeug, das im Führerschein bzw. Führerscheinregister eingetragen wird. Diese Maßnahmen, die die Sicherheit auf Österreichs Straßen erhöhen sollen, gelten auch für ausländische Autofahrende und damit auch für Deutsche. Zum 1. März steigt auch die Geldbuße für Überschreitungen innerorts um mehr als 60 km/h oder mehr als 70 km/h außerorts drastisch. Maximal 7500 statt wie bisher 5000 Euro können, jetzt fällig werden. Die maximale Geldbuße von 7500 Euro ist in der Regel aber nur bei sehr schweren Fällen etwa bei illegalen Autorennen und bei Wiederholungstätern zu befürchten. Auch davon sind ausländische Autofahrer und Autofahrerinnen betroffen. Wird ein deutscher Raser oder eine Raserin in Österreich erwischt, sollte er bzw. sie umgehend bezahlen. Bußgelder können europaweit vollstreckt werden. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts beträgt die Führerschein-Mindestentzugsdauer seit 2021 vier Wochen. Wichtig: Die Maßnahme Führerscheinentzug hat für deutsche Autofahrer und Autofahrerinnen in der Regel nur Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis in Österreich. Schon 2021 hat Österreich den Straftatbestand "illegale Wettrennen" eingeführt: Wer an solchen Rennen teilnimmt, muss mit dem Entzug des Führerscheins von mindestens sechs Monaten rechnen. Anschließend folgen verkehrspsychologische Überprüfungen. Auch hier kann das Auto weggenommen werden. R Fuß vom Gas in Österreich ! 41
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