WIR 75 - August 2024

RMC Mittelbaden e.V. Nr. 75 WIR von Wolfgang Karius (Quelle:Internet) s gibt eine ganze Menge Crash Sensoren – fürs Handy oder eingebaut im Fahrradhelm. Und ohne Crash Sensor würde auch kein Airbag in Fahrzeugen zünden. Doch was ist ein Crash Sensor für Wohnmobile? Ist er sinnvoll oder sogar vorgeschrieben? Was ist ein Crash Sensor? Ein Crash Sensor ist eine Absperrvorrichtung, die den Gasdurchfluss durch das Ventil unterbricht, sodass kein unverbranntes Gas aus den Leitungen dahinter austreten kann. Ein Crash Sensor kann also bei einem Unfall verhindern, dass die Gasleitung in Flammen aufgeht und kann somit Leben retten. Gas im Wohnmobil während der Fahrt Zunächst einmal zum Wesentlichen: Jeder, der die Gasanlage während der Fahrt nutzen möchte (zum Heizen oder zur Kühlschranknutzung beispielsweise), braucht einen Crash Sensor. Die Grundlagen dafür sind die EG-Verordnung Nr. 661/2009, die UN/ECE-Regelung R 122 sowie die DIN-Norm „DIN EN 1949:2013-05“. Sie besagen, dass jedes Freizeitfahrzeug damit ausgestattet sein muss, bei dem die Gasanlage während der Fahrt in Betrieb genommen werden kann – und dies gilt schon seit einigen Jahren. Warum liefern dann viele Wohnmobilhersteller ihre Fahrzeuge ohne Crash Sensor aus? Die einfache Antwort: aus finanziellen Gründen. Eine Truma Duomatic oder eine GOK Caramatic kosten zwischen 150 und 350 Euro. Geld, das sich die Hersteller beim Grundpreis gerne sparen. Es ist aber auch Geld, das man als Wohnmobilist oder Caravaner zusätzlich investieren sollte. Ohne Crash Sensor fahren? Wohnmobile ohne Crash Sensor sind grundsätzlich verkehrssicher und werden auch so ausgeliefert. Man darf in diesen Fahrzeugen auch Gasflaschen mitführen. Nur darf man diese nicht an das Gassystem anschließen. Also: Festgezurrt und mit roter Schutzkappe versehen, dürfen Gasflaschen in den dafür vorgesehenen Halterungen während der Fahrt transportiert werden. Und nur so! Die Grenze des Zulässigen wird dann überschritten, wenn der Nutzer des Wohnmobils oder des Wohnwagens die Flasche an die vorhandene Gasanlage anschließt. Denn dann ist die Gasanlage auch während der Fahrt grundsätzlich nutzbar. Dass die Flasche dann vielleicht noch zugedreht ist, interessiert die kontrollierenden Polizeibeamten in der Regel nur wenig. In jedem Fall droht ein Bußgeld. Bei Verstößen gegen die Gefahrgutverordnung können die Strafen bis zu 500 Euro reichen, plus Punkte in Flensburg. Transport von Gasflaschen Ob mit oder ohne Crash Sensor – in Wohnmobilen und Wohnwagen dürfen die Gasflaschen ausschließlich aufrecht und in den dafür vorgesehenen und amtlich abgenommenen Haltevorrichtungen transportiert werden. Dazu gehört auch eine E Der Crash Sensor 22

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