RMC Mittelbaden e.V. Nr. 75 WIR Niederlande: Bei unseren Nachbarn besteht eine ärztliche Bescheinigungspflicht, die ab dem 75. Lebensjahr eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit alle fünf Jahre vorsieht. Tschechien: Personen ab dem 60. Lebensjahr sind in Tschechien verpflichtet, sich alle fünf Jahre überprüfen zu lassen. Mit zunehmendem Alter werden die Intervalle kürzer. Ungarn: Autofahrer über 60 bekommen ihren Führerschein nicht mehr bis zu zehn, sondern lediglich für weitere drei Jahre verlängert. Nach dem 70. Geburtstag muss man dann alle zwei Jahre zum Arzt. Auch Litauen (55 Jahre), Lettland, Luxemburg (60 Jahre), Estland, Griechenland, Kroatien, Slowakei (65 Jahre), Finnland, Vereinigtes Königreich, Irland, Malta, Slowenien, Zypern (70 Jahre), Norwegen (80 Jahre), haben bereits Regelungen zur ärztlichen Untersuchung für Autofahrer getroffen. Aber: Das Europäische Parlament hat sich am 28. Februar 2024 nun gegen die Einführung einer obligatorischen ärztlichen Überprüfung für alle Autofahrenden ausgesprochen. Trotz allem für und wider steht die Forderung nach verpflichtenden Untersuchungen für Senioren auch bei den Versicherern weiter im Raum. So plädiert die Unfallforschung der Versicherer für obligatorische Gesundheitschecks und eine durch einen speziell geschulten Fahrlehrer begleitete Autofahrt für alle Senioren ab 75 Jahre. Senioren seien bei solchen Tests oft überrascht von ihren Defiziten beim Autofahren im Straßenverkehr. Doch solche Untersuchungen sind nicht in Sicht. Am Ende steht immer der Appell an die Vernunft des Einzelnen. * * * * * 33 Werbung
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