WIR 75 - August 2024

RMC Mittelbaden e.V. Nr. 75 WIR gefunden von Wolfgang Karius Urlauber, aufgepasst! Neues Polizeiabkommen mit Deutschland sorgt ab Mai für drastische Strafen in der Schweiz ei Verkehrssünden in der Schweiz gelten ab dem Mai 2024 neue Regeln. Selbst beim Falschparken versteht die Justiz im Nachbarland keinen Spaß mehr. Für ihre drakonischen Bußgelder ist die Schweiz gefürchtet. Die Eidgenossen kennen kein Pardon mit Rasern. Die Strafen sind im Vergleich zu Deutschland extrem. Führerscheine und Autos von Temposündern beschlagnahmt die Polizei oft noch vor Ort. Temposünder und Falschparker sollen ab Mai 2024 strenger verfolgt werden. Saftige Bußgelder aus der Schweiz ließen sich bisher für Urlauber aus Deutschland umgehen, indem man nicht wieder in das Land einreiste. Ab dem 1. Mai 2024 ändert sich das. Deutschland und die Schweiz wollen Temposünder und Falschparker aus dem jeweils anderen Land strenger verfolgen. Darauf weist das Auswärtige Amt auf seiner Webseite unter den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen, Stichpunkt „Rechtliche Besonderheiten“, hin (Stand: 8. April 2024): „Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz bedeutend höher als in Deutschland und können mit Wirkung vom 1. Mai 2024 auch dort vollstreckt werden.“ Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (Rasen) drohen demnach Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Entzug des Fahrzeugs bzw. Führerscheins, heißt es dort weiter. Böse Überraschung nach dem Urlaub: Temposünder und Falschparker werden ab 1. Mai 2024 grenzüberschreitend verfolgt. Verkehrssünden in der Schweiz und damit Zahlungsaufforderungen einfach auszusitzen sei nicht mehr möglich, warnt auch der ADAC. Nicht bezahlte Bußgelder aus der Schweiz können auch in Deutschland vom Bundesamt für Justiz in Bonn eingetrieben werden. Das regelt laut dem ADAC der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag. Bisher konnten Bußgelder aus dem Nicht-EU-Land Schweiz in Deutschland nicht vollstreckt werden. Das ändert sich mit dem grenzüberschreitenden Abkommen. Wer jetzt einen Schweizer Strafzettel kassiert, sollte also aufpassen. Doch der Vertrag beruht auf Gegenseitigkeit – also auch für Schweizer, die in Deutschland verkehrstechnisch über die Stränge schlagen. B Achtung ! 40

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