WIR 75 - August 2024

RMC Mittelbaden e.V. Nr. 75 WIR Ab Mai 2024 : Strafen werden in Deutschland vollstreckt Bei der gegenseitigen Vollstreckung gilt dem ADAC zufolge eine sogenannte „Bagatellgrenze“: Voraussetzung für ein Vollstreckungshilfeersuchen sei ein Bußgeld plus Verfahrenskosten in Höhe von 70 Euro in Deutschland und eine Strafe von 80 Schweizer Franken in der Schweiz (umgerechnet fast 82 Euro). Das kosten typische Vergehen in der Schweiz und Deutschland: Schweiz Deutschland 20 km/h zu schnell ab 180 Euro ab 60 Euro Falschparken ab 40 Euro ab 10 Euro Handy am Steuer 100 Euro ab 100 Euro Für das Jahr 2024 werden etwa 3000 eingehende und 1500 ausgehende Ersuche für Bußgeldvollstreckungen erwartet, berichtet der SWR unter Berufung auf das Justizministerium. Ab 2025 werden 5000 eingehende und 6000 ausgehende Ersuche prognostiziert. * * * * * 41 Werbung

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