WIR 76 - Dezember 2024

RMC Mittelbaden e.V. Nr. 76 WIR gefunden von Wolfgang Karius (Quelle ADAC) Was man ab Mai 2025 beim Passfoto beachten muss! Fotos für den Personalausweis und Reisepass müssen künftig digital sein! eisepass oder Personalausweis beantragen: Hierfür reichen ab 1. Mai 2025 digitale Passbilder. Gedruckte Fotos haben damit ausgedient. Was sich für Reisende dadurch ändert. • Biometrische Ausweisbilder werden künftig digital • Fotos auf Papier sind dann nicht mehr zulässig • Passbilderstellung im Fotostudio oder in speziellen Automaten in den Behörden möglich Um einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen, soll es künftig genügen, ein digitales Passfoto zu übermitteln. Noch bis Ende April 2025 besteht in Deutschland die Pflicht, ein biometrisches Passfoto auf Papier vorzulegen. Die Bundesregierung will damit nach eigener Aussage die Entbürokratisierung und Digitalisierung im Pass- und Ausweiswesen vorantreiben. Spezielle Fotoautomaten erstellen digitale Passbilder In den ausstellenden Behörden sollen dafür Fotoautomaten bereitgestellt werden, die zusätzlich Fingerabdrücke und Unterschrift erfassen und digital sowie in gesicherter Form an die zuständigen Stellen übermitteln können sollen. Das könnte Dich auch interessieren: Nach einem Protest des Centralverbands deutscher Berufsfotografen wird es aber auch in Zukunft möglich sein, sich Passbilder von einem Fotografen in einem zertifizierten Fotostudio anfertigen zu lassen. Diese Bilder werden ebenfalls elektronisch und nicht mehr in physischer Form an die zuständige Behörde weitergeleitet. Diese Kriterien muss ein biometrisches Ausweisfoto erfüllen: • Das Format ist 35 x 45 mm, das Foto kann in Schwarzweiß oder Farbe vorliegen • Das Bild muss scharf, kontrastreich und gleichmäßig ausgeleuchtet sein • Die Aufnahme muss eine gute Qualität und natürliche Hauttöne aufweisen • Der Hintergrund muss einfarbig, hell und ohne Muster sein • Das Gesicht muss mittig im Bild und gerade ausgerichtet sein • Die Augen müssen geöffnet sein, mit Blickrichtung in die Kamera • Neutraler Gesichtsausdruck und geschlossener Mund sind Pflicht • Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig. R Personalausweis und Reisepass 27

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