RMC Mittelbaden e.V. Nr. 76 WIR von Wolfgang Karius Wer ist als nächster dran ? und 43 Millionen Führerscheine müssen in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Im Januar 2025 läuft die nächste Frist ab. • Fristen für den Umtausch aller vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine • Motorrad- und Pkw-Führerscheine werden ohne Prüfung umgetauscht • Umtausch erfolgt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr Es geht um gewaltige Zahlen: Etwa 15 Millionen Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013) müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Der gesamte Umtauschprozess muss bis zum 19.1.2033 abgeschlossen sein. Der Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig EU-weit (EURichtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihre Führerscheine umtauschen müssen – wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden. Nachdem zuerst Altführerscheine der Jahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Juli 2022, anschließend die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Januar 2023 und aktuell die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024 ihre Papierführerscheine umtauschen mussten, sind nun die Jahrgänge ab 1971 dran. Alte Scheckkartenführerscheine müssen erst ab 2026 umgetauscht werden. R Achtung: Führerschein umtauschen 41 Als Nächstes sind die Geburtsjahrgänge 1971 und später an der Reihe: Ihre rosa bzw. grauen Papier-Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2025 in die Scheckkarte umgetauscht werden.
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