WIR 76 - Dezember 2024

RMC Mittelbaden e.V. Nr. 76 WIR von Martin Lenz er fehlende Crash Sensor bei einer Verkehrskontrolle hat Wolfgang in unserem WIR Nr. 75 zum Anlass genommen und uns über die Gesetzeslage und die Möglichkeit einer Nachrüstung gut und ausführlich informiert. Zur Vorgeschichte: am 27.04.2024 wurde ich in Haslach im Kinzigtal bei einer Polizeikontrolle auf die Seite gewunken. Welche Gedanken sausen einem da in kürzester Zeit durch den Kopf? Fahrzeugpapiere, Führerschein und Perso dabei? Gesamtgewicht trotz Motorroller noch i.O.?. Noch manches andere überlegt man in Sekundenschnelle. Woran man nicht denkt, das ist der Gaskasten. Nach über 30 Jahren Wohnmobilfahren hatte noch nie irgendjemand meinen Gaskasten sehen wollen. Nun stand vom Polizeirevier Haslach der Polizeibeamte ???? neben der Fahrertür und erklärte mir nach einem freundlichen „Guten Morgen“ dies ist keine Fahrzeug- oder Personenkontrolle, dies ist eine Gas-Kontrolle. Darf ich bitte ihren Gaskasten anschauen. Plötzlich waren sie wieder da die rasenden Gedanken. Oh, wie sieht es denn in unserem Gaskasten aus. Abwasserschläuche und Fußmatten sind ein Teil des Equipments das dort außer 2 Gasflaschen gelagert ist. Aber all dies war es nicht. Der Polizeibeamte interessierte sich nur für den fehlenden Crashsensor und die fehlenden Schlauchbruchsicherungen. Zusätzlich war noch eine Gasflasche geöffnet was nach gültigem Recht ohne Sensoren nicht zulässig ist. Wie endete denn nun diese Geschichte? Nach 4 Monaten und 3 Tagen erhielt ich einen Bußgeldbescheid über 128,50 Euro. Zahlbar innerhalb zwei Wochen. Eigentlich dachte ich, dass es nach 3 Monaten eine „Verfolgungsverjährung“ gibt. Leider ist dies nicht immer der Fall. Auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums steht folgendes zu lesen: Eine Ordnungswidrigkeit wie in unserem Falle verjährt bei einer Geldbuße unter 1.000,- Euro erst nach 6 Monaten. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt wie vermutet schon nach 3 Monaten. Pech gehabt. Inzwischen hat unser Wohnmobil einen Crashsensor und die Schlauchbruchsicherungen. Auszug aus: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) § 31 Verfolgungsverjährung! Ordnungswidrigkeiten Geldbuße bis 15.000 € 2 Jahre Geldbuße bis 2.500 € 1 Jahr Geldbuße bis 1.000 € 6 Monate Verkehrsordnungswidrigkeiten 3 Monate D Der (fehlende) Crash Sensor 5

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