WIR 78- August 2025

RMC Mittelbaden e.V. Nr. 78 WIR gefunden von Paul Risch in der MOBILSZENE 1/2025 der RU Fahrtenschreiberpflicht bei schweren Wohnmobilen: Rechtslage bleibt unklar. Aktueller Stand: Keine neue Gesetzeslage, aber auch keine Entwarnung. ie Diskussion um die Anwendung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung auf schwere Wohnmobile und Fahrzeugkombinationen mit mehr als 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (zGM) reißt nicht ab. Im letzten Quartal 2024 sorgten mehrere Berichte für Aufsehen, wonach Wohnmobilfahrer von der Polizei gestoppt und angezeigt wurden – weil ihre Fahrzeuge nicht mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet waren. Schnell kursierten verschiedenste Aussagen im Netz – von YouTubern, Anwälten und anderen vermeintlichen Experten. Auch offizielle Stellen äußerten sich zunächst uneinheitlich. Die Reisemobil Union hatte daher zum Jahresende 2024 den damaligen Kenntnisstand auf ihrer Webseite zusammengefasst und gewarnt: Wer mit einer Kombination über 7,5 t zGM unterwegs ist, und keinen Fahrtenschreiber nutzt, riskiert eine Anzeige. Behördliche Einschätzung bleibt unverändert Mit Stand März 2025 hat sich die behördliche Rechtsauffassung nicht verändert. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) stellt klar: ➢ Fahrtenschreiberpflicht besteht, wenn das Wohnmobil oder eine Kombination über 7,5 t zGM zur Güterbeförderung genutzt wird – zum Beispiel beim Ziehen eines Anhängers oder bei integrierter Ladevorrichtung (zum Beispiel für Motorräder, Autos, Pferde). ➢ Keine Pflicht besteht, wenn lediglich zum Beispiel Fahrräder mitgeführt werden und weder Anhänger noch spezielle Ladeeinrichtungen vorhanden sind. ➢ Fahrzeuge bis einschließlich 7,5 t zGM sind grundsätzlich von der Fahrtenschreiberpflicht befreit – auch bei nichtgewerblicher Güterbeförderung. Fahrzeugtyp / Nutzung Zulässige (zGM) Fahrtenschreiber erforderlich? Wohnmobil ohne Anhänger, ohne spezielle Ladevorrichtung Bis einschl. 7,5 t Nein, keine Pflicht Wohnmobil ohne Anhänger, ohne spezielle Ladevorrichtung Über 7,5 t Das Fehlen eines Fahrtenschrei- bers wird durch BALM nicht ge- ahndet Wohnmobil mit Anhänger ( Motor- rad oder Autotrailer) Über 7,5 t (Kombinationen) Ja, laut BALM Fahrtenschreiber erforderlich Wohnmobil mit spezieller Ladevor- richtung für Güter Über 7,5 t Ja, laut BALM Fahrtenschreiber erforderlich Nichtgewerbliche Nutzung mit Trans- port von z.B. Pferden oder Autos Über 7,5 t Ja, laut BALM Fahrtenschreiber erforderlich D Fahrtenschreiberpflicht 34

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