WIR 78- August 2025

RMC Mittelbaden e.V. Nr. 78 WIR Auch der ADAC – eine üblicherweise sehr zuverlässige Quelle in Rechtsfragen rund um den Straßenverkehr – teilt diese Einschätzung in einer aktuellen Stellungnahme vom 5. März 2025. Demnach besteht für Wohnmobile oder Kombinationen über 7,5 t zGM eine Aufzeichnungspflicht, wenn sie Güter transportieren. Das gilt auch bei privater Nutzung. Abweichende Bewertung durch die Caravan-Industrie Der Caravaning Industrie Verband (CIVD) hingegen interpretiert die Rechtslage interessanterweise anders: „Nach der Auffassung des CIVD besteht für Wohnmobile und Wohnmobilkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 7,5 t keine allgemeine Pflicht, diese mit einem Fahrtenschreiber oder Kontrollgerät auszustatten und als Fahrer solcher Fahrzeuge Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr der Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder und des Urteils des EuGH in der Rechtssache C666/21 vom 2. März 2023. Dem CIVD ist bislang kein Fall bekannt, in denen gegen Fahrzeughalter und/oder – früher Bußgelder verhängt wurden, weil die überprüften Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen nicht mit einem Fahrtenschreiber oder Kontrollgerät ausgestattet waren.“ (Quelle: www.civd.de/artikel/sind-kontrollgeräte-fürreisemobile-pflicht, abgerufen am 25.04.2025) Rechtsicherheit steht weiterhin aus Die rechtliche Grauzone bleibt also bestehen. Bis ein entsprechendes Gerichtsurteil oder eine eindeutige gesetzliche Regelung vorliegt, bleibt das Risiko bei den Fahrern schwerer Wohnmobile – insbesonders bei Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zGM mit Anhänger oder spezieller Ladevorrichtung. Ein Fahrtenschreiber sollte daher in diesen Fällen aus Gründen der Vorsicht in Betracht gezogen werden. Die aktuelle Situation bleibt von rechtlicher Unsicherheit geprägt. Eine endgültige Klärung wird voraussichtlich erst durch ein gerichtliches Urteil oder eine gesetzliche Anpassung erfolgen. Bis dahin gilt: Für Wohnmobile über 7,5 t zGM, insbesonders in Kombinationen mit Anhängern oder bei Güterbeförderung, kann der Einbau eines Fahrtenschreibers notwendig sein – selbst bei rein privater Nutzung. Keine neuen gesetzlichen Regelungen ab 2025 Unabhängig von der kontroversen Auslegung der Rechtslage besteht Einigkeit darüber, dass zum 1. Januar 2025 keine neuen gesetzlichen Regelungen zur Fahrtenschreiberpflicht in Kraft getreten sind. Entsprechende Behauptungen im Internet basieren auf falschen Informationen sind ein bloßes Gerücht. WICHTIG: Keine Entwarnung – Aber die oft zitierte „Neue gesetzliche Regelung ab 01.01.2025 existiert nicht. Sie ist ein Gerücht So, die Meinung der RU. Mal sehen, wie es weitergeht, denn mit der Behauptung der RU ist die Sache bestimmt noch nicht erledigt. 35

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