RMC Mittelbaden e.V.
Nr. 50
gefunden von Anneliese Krebs
Wohnmobile gelten als Wohnung: im Wohnmobil durch die Lande reisen – auf
Kosten der Staates. Denn im konkreten Fall verurteilten die Richter die Arge
Kaiserslautern dazu, zum Teil auch die Betriebskosten für das Wohnmobil zu
übernehmen. Dazu zählten etwa die Kfz-Steuer und Haftpflichtversicherung…
Der 55-jährige Hartz IV-Empfänger lebte zwei Jahre in seinem Wohnmobil. Zunächst
bekam er vom Amt nur die monatliche Grundsicherung. Dagegen klagte der Mann: er
wollte zusätzlich die Heizkosten, die monatliche Kfz-Steuer plus Versicherung, den
Sprit und Geld für Pflege und Wartung. Denn der Wagen sei schließlich seine
Wohnung, eine andere hätte er nicht.
Amt zahlt zusätzlich Heizung
Erwartungsgemäß lehnte das Gericht zuerst die verlangten Leistungen weitgehend ab.
Nur die Heizkosten für die Propangasheizung im Wohnmobil musste das Amt
zusätzlich übernehmen. Doch das reichte dem Hartz IV-Empfänger nicht: Schließlich
müsse er nach Aufforderung der Polizei ständig den Standplatz wechseln. Er ging in
Revision.
Wohnmobil muss nicht fahren
Und siehe da, der Kläger bekam nun Recht: Heizung, Steuern und die Versicherung für
das 20 Jahre alte Wohnmobil müssen nun vom Amt gezahlt werden. Nur die Ausgaben
für Sprit sowie für die Wartung muss der 55-Jährige weiterhin selbst zahlen, da der
Caravan als Wohnung, das „Herumfahren“ jedoch als Vergnügen gilt.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Juni 2010, Aktenzeichen.: B 14 AS 79/09 R
Auch wenn gerade der 1. April war. Die Sache ist wahr !
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So schön kann Hartz IV sein !
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