Table of Contents Table of Contents
Previous Page  17 / 40 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 17 / 40 Next Page
Page Background

RMC Mittelbaden e.V.

Nr. 57

von Wolfgang Karius (Quelle: Internet)

s gibt Vieles, worauf mancher im Urlaub nicht verzichten möchte.

So kommt es in der Ferienzeit nicht selten vor, dass die Polizei

überladene Fahrzeuge aus dem Verkehr zieht.

Besonders Wohnmobile

weisen bei diesen Kontrollen häufig ein zu hohes Gewicht

auf. Eine Überladung ist jedoch keine Kleinigkeit, birgt sie doch durch das

ver-

schlechterte Bremsverhalten

und eine

geringere Fahrstabilität

ein hohes Unfall-

risiko.

Wer einen Urlaub mit dem Wohnmobil plant, sollte deshalb vor Fahrtantritt darauf

achten, dass das

Fahrzeug nicht zu schwer ist

. Ansonsten kann der Urlaub bereits

auf der Autobahn zu Ende sein.

Dieser Fall tritt nämlich ein, wenn die Polizei das Wohnmobil kontrolliert und dabei

feststellt, dass es zu stark beladen ist. Die Folge: Das Fahrzeug wird stillgelegt und

man darf nicht weiterreisen

.

Ist die Überladung des Fahrzeugs allerdings nicht allzu hoch, hat man in der Regel die

Möglichkeit, sich

vor Ort von überschüssigem Gewicht zu entledigen

. So kann man

z.B. volle Wassertanks beim Wohnmobil entleeren, um das Gewicht zu korrigieren.

Das Bußgeld muss trotzdem bezahlt werden. Im schlimmsten Fall kostet das 235 Euro.

Deshalb: Vor der Fahrt in den Urlaub das Auto unbedingt auf Überladung prüfen !!

Bußgeldkatalog Überladung

Beschreibung

Bußgeld Punkte Fahrverbot

Überladung eines Kfz (mit zulässigem

Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen) oder eines

Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis

zu 2 Tonnen) als Fahrzeugführer oder

Fahrzeughalter

...um über 5 %

10 €

...um über 10 %

30 €

...um über 15 %

35 €

...um über 20 %

95 €

1

...um über 25 %

140 €

1

...um über 30 %

235 €

1

E

Vorsicht vor Überladung !

17