RMC Mittelbaden e.V.
Nr. 57
von Wolfgang Karius (Quelle: Internet)
s gibt Vieles, worauf mancher im Urlaub nicht verzichten möchte.
So kommt es in der Ferienzeit nicht selten vor, dass die Polizei
überladene Fahrzeuge aus dem Verkehr zieht.
Besonders Wohnmobile
weisen bei diesen Kontrollen häufig ein zu hohes Gewicht
auf. Eine Überladung ist jedoch keine Kleinigkeit, birgt sie doch durch das
ver-
schlechterte Bremsverhalten
und eine
geringere Fahrstabilität
ein hohes Unfall-
risiko.
Wer einen Urlaub mit dem Wohnmobil plant, sollte deshalb vor Fahrtantritt darauf
achten, dass das
Fahrzeug nicht zu schwer ist
. Ansonsten kann der Urlaub bereits
auf der Autobahn zu Ende sein.
Dieser Fall tritt nämlich ein, wenn die Polizei das Wohnmobil kontrolliert und dabei
feststellt, dass es zu stark beladen ist. Die Folge: Das Fahrzeug wird stillgelegt und
man darf nicht weiterreisen
.
Ist die Überladung des Fahrzeugs allerdings nicht allzu hoch, hat man in der Regel die
Möglichkeit, sich
vor Ort von überschüssigem Gewicht zu entledigen
. So kann man
z.B. volle Wassertanks beim Wohnmobil entleeren, um das Gewicht zu korrigieren.
Das Bußgeld muss trotzdem bezahlt werden. Im schlimmsten Fall kostet das 235 Euro.
Deshalb: Vor der Fahrt in den Urlaub das Auto unbedingt auf Überladung prüfen !!
Bußgeldkatalog Überladung
Beschreibung
Bußgeld Punkte Fahrverbot
Überladung eines Kfz (mit zulässigem
Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen) oder eines
Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis
zu 2 Tonnen) als Fahrzeugführer oder
Fahrzeughalter
...um über 5 %
10 €
...um über 10 %
30 €
...um über 15 %
35 €
...um über 20 %
95 €
1
...um über 25 %
140 €
1
...um über 30 %
235 €
1
E
Vorsicht vor Überladung !
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