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RMC Mittelbaden e.V.

Nr. 54

von Martin Lenz

Wie bei uns in Deutschland haben auch die Franzosen

verschiedene Umweltzonen wegen Feinstaubbelastung und

Verkehrseinschränkungszonen eingeführt. In Paris, Grenobel und Lyon sind diese

Zonen schon gültig in Straßburg wird die Vignettenpflicht ab September 2017 Pflicht.

Eines möchte ich vorwegnehmen wir in Deutschland haben endlich mal etwas

Besseres in Sachen Vignette. Bei uns muss keine App oder das Internet befragt

werden ob wir mit dem geraden oder ungeraden Autokennzeichen fahren dürfen. Hier

gilt einfach Rot, Gelb, Grün. Und bald noch Blau? Mehr nicht.

Definition:

Die Französische Umweltzone ZCR und ZPA.

Die in Frankreich eingerichteten Umweltzonen lassen sich in zwei Arten von Zonen

einteilen. In eine Zone, in der Verkehrseinschränkungen stattfinden und in eine Zone,

die die Luft schützen soll.

Zonen zur Verkehrseinschränkung werden „Verkehrseinschränkungszonen“ abgekürzt

„ZCR“ genannt.

Zonen die die Luft schützen sollen werden „Luftschutzzonen“ genannt – abgekürzt

„ZPA“.

Die ZCR-Umweltzonen

Die „Verkehrseinschränkungszonen“, im französischen „Zones à Circulation Restreinte“

genannt - Kurzform „ZCR“ - sind feste Umweltzonen, die ständig gelten. Sie werden

allermeist im Zentrum einer Stadt eingeführt, um dort die alten und verschmutzenden

Fahrzeuge vom Verkehr auszuschließen.

Die ZPA-Luftschutzzonen

Im Gegensatz zu den ZCR-Zonen sind die „Luftschutzzonen“ - im französischen „Zones

de protection de l’air (ZPA) - nicht dauerhaft und sie betreffen Kommunen-

Gemeinschaften und Großgemeinden (im französischen „Metropolen“ genannt). Sie

werden entweder für Großgemeinden (z.B. in Grenoble) oder ganze geographische

Gebiete (Arve-Tal) festgelegt.

Diese Zonen sind nur im Falle einer Luftverschmutzungsspitze gültig. Das heißt, die

Verkehrseinschränkungen gelten nur dann, wenn vorgegebene Emissionsgrenzwerte

von Feinstäuben und Stichoxiden über mehrere Tage hinweg überschritten werden.

Daraus ergibt sich dann, welche Vignettenfarbe an welchem Tag in die Zone einfahren

darf. Die Regeln sind je nach ZPA-Zone und Metropole anders. Sobald die Wetterlage

besser wird, gilt die Einschränkung in der Luftschutzzone nicht mehr.

Eine Besonderheit der ZPA-Luftschutzzone ist, dass diese in ihren (meist ländlichen)

Grenzen den allermeisten ortsfremden Verkehrsteilnehmern nicht bekannt ist und es

auch

keine

Schilder

gibt,

die

diese

anzeigen

könnten.

Gemäß Artikel R411-19 des französischen Straßenverkehrs-Gesetzbuches wird die

Entscheidung, eine Luftschutzzone einzurichten und die dort geltenden lokalen Regeln

Umweltzone Straßburg

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